Donnerstag, 3. Juli 2008

Wein Bau - Wein und Architektur

Hans Kolhoff ist einer der führenden deutschen Architekten. Nach seinen Plänen wurde am Potsdamer Platz, in Berlin, das Daimler-Chrysler-Hochhaus errichtet und das ehemalige Reichsbankgebäude zum Auswärtigen Amt umgebaut. Seit 1990 ist Hans Kollhoff Professor für Architektur und Konstruktion an der ETH Zürich (Eidgenössische Technische Hochschule). Er fordert in der aktuellen Ausgabe von Vinum "Mehr Mut!" und fragt: "War das Bauen von Weinkellern und -gütern nicht schon immer auch ein deutliches Signal an den Kunden, was er dort zu erwarten hat? Warum machen die deutschen und Schweizer Weinproduzenten von dieser Möglichkeit nur wenig Gebrauch?" Das Plädoyer gegen die Verzagtheit ist Auftakt zur Vinum Serie "Wein und Architektur".

Leichte Giganten - die Siegerweine des "Kolibri 2008

"Gibt es nicht", erklärten einige Winzer, "gibt es doch" andere: Weine mit maximal 11 % Alkohol. Weil die Nachfrage nach leichten, trockenen Weinen steigt, rief Vinum zum Wettbewerb "Kolibri - leichte Weine" auf. "Dick und fett kann jeder, aber Mineralität, reife Aromen und reife Säuren bei niedrigem Alkoholgehalt, das ist die wahre Kunst", betont der Winninger Winzer Thomas Richter (Mosel), dessen Riesling Kabinett, aus der Lage Brückstück, den Preis gewonnen hat. Die besten Tropfen werden in der Juli-/August-Ausgabe von Vinum vorgestellt. Mit der Ausschreibung des Preises kollidierte Vinum mit dem Gesetz und stellt deshalb auf der Vinum-Internetseite klar:

Es ist nicht immer leicht! In guter Absicht haben wir unseren Wettbewerb für leichte, bekömmliche Weine mit dem Label Leichtweinpreis versehen. Und prompt kollidieren wir mit dem Gesetz, denn der Begriff "leicht" bzw. "Leichtwein" darf in dieser Weise nicht verwendet werden. Wir bitten um Nachsehen und wissen es nun besser.

Richtig ist, und hier zitieren wir die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz: "Die Begriffe "leicht, Leichtwein oder ähnliche" stellen nährwertbezogene Angaben dar, die nach Art. 4 Abs. 3 de VO (EG) Nr. 1924/2006 nur dann zulässig sind, wenn sie zu einer definitionsgemäßen Reduzierung des Alkoholgehaltes bzw. Brennwerts führen. Der Begriff "Leicht" ist analog dem Begriff "Reduziert" zu bewerten. Das heißt, dass die Reduzierung mindestens 30 % gegenüber einem vergleichbaren Produkt ausmacht. Dies bedeutet, dass zwar grundsätzlich die Bezeichnung zulässig ist, de facto ist die Reduzierung des Alkoholgehaltes um 30 % gegenüber dem durchschnittlichen Alkoholgehalt vergleichbarer Weine kaum denkbar. In erster Linie betreffen diese Vorschriften die Etikettierung von Erzeugnissen des Weinbaus."


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